VORSTAND

Robert Miler

 

1. Vorsitzender

+49 172 414 0505

miler.union@gmx.de

Nikolai Oberst

 

2. Vorsitzender

+49 157 71812554

nikolai_oberst@gmx.de

Tom Gnefkow

 

Kassenwart

+49 177 3231056

tom.gnefkow@yahoo.de


Durch den Förderkreis sollen für alle Fußballer, sowohl im Junioren- als auch Seniorenbereich, zusätzliche Anreize geschaffen werden, beim SC Union Oldesloe erfolgsorientiert Fußball spielen zu können und die sportliche Entwicklung des Vereins weiter voranzutreiben. 

 

Freiwillige Spenden von Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen oder Firmen sind gerne gesehen und willkommen. 

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Spenden für den Verein 

 

Ihnen liegt der Verein am Herzen? Dann unterstützen Sie den Förderkreis Fußball SC Union Oldesloe e.V. doch mit einer Spende. Jeder Beitrag hilft, unseren Verein auch in Zukunft bestmöglich auszubauen. 

 

Förderkreis Fußball SC Union Oldesloe e.V. 

Sparkasse Holstein 

IBAN: DE75 2135 2240 0189 6591 21

BIC: NOLADE21HOL

Verwendungszweck: Spende

 

Eine Spendenquittung kann Ihnen selbstverständlich ausgestellt werden. Bitten senden Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer für Rückfragen) sowie die Höhe Ihres Spendenbetrages an tom.gnefkow@yahoo.de oder schreiben Sie Ihre Anschrift mit in den Überweisungstext. 

 

Ihre Spendenbescheinigung 

 

Spenden und Zuwendungen an den Förderkreis Fußball SC Union Oldesloe e.V. können Sie nach § 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzen. 

 

Spenden an den Förderkreis Fußball SC Union Oldesloe e.V. können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden. 

 

Bei Spenden über 300 Euro senden wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung an die von Ihnen angegebene Adresse zu. Diese können Sie bei Ihrem Finanzamt einreichen. 

 

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

 

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt eingereicht werden. Alles was Sie für diesen vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro nach § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStDV brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges. 

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