VORSTAND
Robert Miler
1. Vorsitzender
+49 172 414 0505
miler.union@gmx.de
Nikolai Oberst
2. Vorsitzender
+49 157 71812554
nikolai_oberst@gmx.de
Tom Gnefkow
Kassenwart
+49 177 3231056
tom.gnefkow@yahoo.de
Durch den Förderkreis sollen für alle Fußballer, sowohl im Junioren- als auch Seniorenbereich, zusätzliche Anreize geschaffen werden, beim SC Union Oldesloe erfolgsorientiert Fußball spielen zu können und die sportliche Entwicklung des Vereins weiter voranzutreiben.
Freiwillige Spenden von Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen oder Firmen sind gerne gesehen und willkommen.
Spenden für den Verein
Ihnen liegt der Verein am Herzen? Dann unterstützen Sie den Förderkreis Fußball SC Union Oldesloe e.V. doch mit einer Spende. Jeder Beitrag hilft, unseren Verein auch in Zukunft bestmöglich auszubauen.
Förderkreis Fußball SC Union Oldesloe e.V.
Sparkasse Holstein
IBAN: DE75 2135 2240 0189 6591 21
BIC: NOLADE21HOL
Verwendungszweck: Spende
Eine Spendenquittung kann Ihnen selbstverständlich ausgestellt werden. Bitten senden Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer für Rückfragen) sowie die Höhe Ihres Spendenbetrages an tom.gnefkow@yahoo.de oder schreiben Sie Ihre Anschrift mit in den Überweisungstext.
Ihre Spendenbescheinigung
Spenden und Zuwendungen an den Förderkreis Fußball SC Union Oldesloe e.V. können Sie nach § 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzen.
Spenden an den Förderkreis Fußball SC Union Oldesloe e.V. können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Bei Spenden über 300 Euro senden wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung an die von Ihnen angegebene Adresse zu. Diese können Sie bei Ihrem Finanzamt einreichen.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt eingereicht werden. Alles was Sie für diesen vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro nach § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStDV brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges.